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Rallye LONDON-IBIZA Juni 2012 - Tuesday, 15. May 2012 Hallo zusammen
Ich bin Lena von Modball Rally. In diesem Jahr findet die Rallye, die von London aus nach Ibiza führt vom 16-21 Juni statt.
Die komplette Route ist:
LONDON - PARIS - LYON - ST TROPEZ - BARCELONA - VALENCIA - IBIZA http://modball.com/europe/
Ein Video zu der Rallye finden Sie hier:
http://vimeo.com/41497802
Bei weiteren Fragen und Anregungen, können Sie gerne die +44(0)203 0515537 anrufen oder eine E-Mail an team@modball.com senden.
Liebe Grüße
Lena | mehrleistung durch neuen sprit.. - Sunday, 1. April 2012 Hallo zusammen, heute bin ich mit meiner Freundin von unserem Paris-Trip (mit DelSol) zurückgekommen. In Paris habe ich meinen langjährigen Freund Mathieu besucht, der schon seit vielen Jahren als Chefchemiker bei TOTAL arbeitet.
So wurden wir zufällig zur ersten Pressevorstellung zur Einführung des neuen Premiumbenzins von TOTAL "ExceLLium 3D" eingeladen.
Wahnsinn, was hier unter dem Produktcode 1102LIRPA.1 entwickelt wurde!!!!
Folgende Produktmerkmale zeichnen ExceLLium 3D aus:
1. Durch die Kombination von langen und kurzen Molekülketten (Oktan 8 und Hexan 16) wird erreicht, daß die langen Moleküle die kurzen zur Mitte hin abstützen. Diesen Effekt nennt TOTAL den chemischen 3D- Effekt. Hier werden Durch die langen Moleküle am Rand die hoch zündfähigen kurzen Molküle immer in der Mitte des Brennuames konzentriert und kann nicht mehr in schnell gefahrenen Kurven am Rand gezündet werden, was in der Vergangenheit immer zu Leistungsverlut geführt hat. Das Querbeschleunigungsvermögen nimmt allein damit um 40 - 50 % zu!
2. Durch die künstliche Verlängerung der Molekülketten um jeweils 1 ungesättigtes Kohlenstoffatom kann sowohl das Oktan (8 + 1) als auch das Hexan (16 + 1) jeweils 2 zusätzliche Sauerstoffatome binden, was zu einer deutlich intensiveren Verbrennung führt. Dies macht bei meinem Sol (125ps) etwa 35 PS aus!!
3. Die Namensänderung von Excellium in ExceLLium 3D (für Deutschland) resultiert daraus, daß man neuartige hitzeabsorbierende und hitzebeständige Polymerschmierstoffe "beigemischt" hat, die gezielt dort schmieren, wo die Reibung immer präsent ist. (das doppelte L steht für Leichtlauf) Hier wird nun erreicht, dass der Motor um ca. 60% schneller hochdrecht und nicht nur seine Maximalleistung von 160PS nutzt sondern auch ein Drehmoment von 202 nm!!
Für die Rückfahrt hat man den Jpurnalisten (mir auch) kostenlos eine Tankfüllung zur Verfügung gestellt. Auf dem Weg nach Hause hätte man mir das Grinsen operativ aus dem Gesicht entfernen müssen!!!!!!!!
Da meine Fremdsprechenkenntnisse etwas angestaubt sind, bitte ich etwaige Übersetzungsfehler zu entschuldigen.
Wo vilel Licht, da ist auch Schatten: - wahrscheinlich kostet die Brühe über 1,85€ und ist erst ab 2.4. lieferbar!!! | Erfindung vor Patentierung schützen - Saturday, 3. March 2012 Das geht nicht, da sie durch Deine Produktion und Einbringung in den öffentlichen Markt zum Stand der Technik wird und Patentieren lassen kann man nur Neuheiten: http://de.wikipedia.org/wiki/Patent#Neuheit Zitat:
Neu ist eine Erfindung, wenn sie nicht zum „Stand der Technik“ gehört (§ 3 PatG und Art. 54 EPÜ[19]). Den Stand der Technik bezeichnet alles, was vor dem Anmeldetag zugänglich war oder was bei Beanspruchungen einer Priorität (insbesondere der Unionspriorität nach der Pariser Übereinkunft) vor dem Prioritätstag bekannt bzw. zugänglich war. Dazu zählen auch Veröffentlichungen des Erfinders selbst: Hat er seine Erfindung bereits öffentlich, etwa auf einer Ausstellung präsentiert, so kann dies für sie bereits „neuheitsschädlich“ sein. Im deutschen und im europäischen Patentsystem kann jedoch eine Ausstellungspriorität geltend gemacht werden, wenn die Offenbarung seitens des Erfinders auf einer amtlichen oder amtlich anerkannten Ausstellung im Sinne des am 22. November 1928 in Paris unterzeichneten Abkommens über internationale Ausstellungen (Weltausstellungen und internationale Fachausstellungen) stattfindet, oder eine Neuheitsschonfrist, wenn die Offenbarung eine Verletzung einer Geheimhaltungsabrede darstellt, wie sie etwa bei firmenübergreifenden Kooperationen üblich ist, oder die sich auch implizit aus einem Beschäftigungsverhältnis ergeben kann. Wenn der Gegenstand der Anmeldung auf einer entsprechenden Ausstellung gezeigt wurde, muss dieser Sachverhalt bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden. Die Neuheit beurteilt sich nach der beanspruchten Erfindung, das heißt der Kombination aller beanspruchten Merkmale; es ist also unschädlich, wenn einzelne oder alle Merkmale der Erfindung für sich bereits bekannt waren. Denn selbst wenn alle Elemente für sich genommen bekannt gewesen sind, so kann doch ihre Kombination in der konkreten Vorrichtung oder in dem konkreten Verfahren noch unbekannt gewesen sein. Für die Patentfähigkeit ist dann jedoch noch die erfinderische Tätigkeit (in Deutschland oft: Erfindungshöhe) ausschlaggebend. Der Neuheitsbegriff unterliegt keiner zeitlichen oder räumlichen Beschränkung, da alles, was vor dem Anmeldetag bekannt war, berücksichtigt wird. Auch wieder aufgetauchtes Wissen zählt als neuheitsschädlich, auch wenn es vollständig vergessen war (bspw. ein Heilmittel, das in einer Mumie gefunden wurde). Um Doppelpatentierungen zu verhindern, werden zur Neuheitsprüfung auch früher eingereichte Patentanmeldungen innerhalb desselben Patentsystems herangezogen, auch wenn diese zum Anmeldetag noch nicht offengelegt waren (so genannte ältere, nachveröffentlichte Anmeldungen). Dadurch bildet die früher eingereichte Anmeldung neuheitsschädlichen Stand der Technik gegenüber der jüngeren Anmeldung (first to file, siehe oben). Wird also zum Beispiel eine Anmeldung am 8. Januar 2002 eingereicht und für dieselbe Erfindung am 9. Januar 2002 eine weitere, dann kann für die spätere Anmeldung mangels Neuheit kein Patent erteilt werden. Sollte die Anmeldung jedoch in verschiedenen Ländern, das heißt in verschiedenen Patentsystemen erfolgen, so können beide Patente in ihrem jeweiligen Geltungsbereich auch nebeneinander existieren. Bei zwei am gleichen Tag eingereichten Anmeldungen für dieselbe Erfindung erhalten im Erteilungsfall beide ein Patent. Die Uhrzeit der Einreichung ist nicht erheblich. | maxrev Marke: Publicis Groupe S.A. hat Widerspruch eingelegt - Monday, 13. February 2012 Die Firma Publicis Groupe S.A. hat Widerspruch gegen unseren Markenantrag eingelegt: http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=010334654&CURSOR=0 Zitat:
Widerspruchsnummer: 001968943 Eingangsdatum: 03.02.2012 Sprache des Widerspruchsverfahrens: Englisch Name des Widersprechenden: Publicis Groupe S.A. 133, avenue des Champs-Elysees F-75008 Paris FRANCIA, FR Vertreter: FIELD FISHER WATERHOUSE LLP 35 Vine Street London EC3N 2AA REINO UNIDO, GB
Wie berichtet sieht die Firma eine Verwechslungsgefahr zu MAXCESS.
OAMI (Marken- und Patentamt der EU) prüft jetzt den Widerspruch auf seine Gültigkeit: Zitat:
Attached you find a copy of a notice of opposition, which was received by the Office on 03/02/2012.
It was given the following number of opposition: xxxxxxxxxx
At this stage, you receive the opposition for information only (Rule 16a CTMIR). The Office will first examine its admissibility. You are not expected to comment on the admissibility of the opposition.
Should the opposition be found admissible, you will be informed accordingly, and the Office will set the time limits for submitting observations.
Should the opposition be found inadmissible, you will be informed accordingly and you will receive a copy of the respective decision.
Übersetzt: Zitat:
Im Anhang finden Sie die Kopie des Widerspruchs, den wir am 03.02.2012 erhalten haben.
Der Widerspruch hat die folgende Nummer erhalten: xxxxxxxxxx
Den Widerspruch erhalten Sie nur zu Ihrer Information (Rule 16a CTMIR). Wir prüfen zunächst die Zulässigkeit. Sie sind nicht aufgefordert die Prüfung zu kommentieren.
Sollte der Widerspruch zulässig sein, informieren wir Sie entsprechend über Abgabefristen.
Sollte der Widerspruch unzulässig sein, informieren wir Sie auch darüber und Sie erhalten eine Kopie der Begründung.
Hier die beigefügten Begründungen aus dem Widerspruch: Zitat:
1.) The Opponent is the proprietor of earlier trade mark which is similar to the trade mark applied for. Because of the similarity of the trade mark applied for to the Opponent's earlier trade mark and the identity or similarity of the goods and/or services covered by the trade mark, there exists a likelihood of confusion on the part of the public in the territories in which the earlier trade mark are protected which includes a likelihood of association with the Opponent's earlier trade mark. Therefore the trade mark applied for offends the provisions of Article 8(1)(b) of Council Regulation (EC) No. 40/94 (CTMR). The Opponent relies also on the reputation of the earlier trade mark, as a result of which reputation, there will be an increased likelihood of confusion on the part of the relevant public between the earlier trade marks and the trade mark applied for.
Übersetzt: Zitat:
Der Gegner (Publicis Groupe S.A.) ist Inhaber der älteren Marke (MAXCESS), die ähnlich der angemeldeten (MAXREV) ist. Wegen der Identität/Ähnlichkeit der Marke besteht in der Öffentlichkeit bei Waren und/oder Dienstleistungen in den Gebieten eine Verwechslungsgefahr, in denen der Gegner die ältere Marke geschützt hat und wo die Gefahr einer gedanklichen Verbindung zur älteren Marke besteht. Deshalb verletzt die angemeldete Marke die Bestimmungen von Artikel 8(1)(b) EC Nr. 40/94 (CTMR). Der Gegner verweist auch auf die Bekanntheit der älteren Marke und der Verwechslungsgefahr in der Öffentlichkeit.
Zitat:
2.) Further, the Opponent is the proprietor of earlier trade mark and the Opponent's earlier trade mark has a substantial reputation in the European Union. As a result of the similarity of the trade mark applied for and the Opponent's earlier trade mark, the use without due cause of the trade mark applied for would take unfair advantage of, or be detrimental to, the distinctive character and/or repute of the Opponent's earlier trade mark. Therefore the trade mark applied for offends the provisions of Article 8(5) (CTMR).
Übersetzt: Zitat:
Weiter ist der Gegner Inhaber der älteren Marke und diese hat einen wesentlichen Ruf in der EU. {der 2. Satz ist mir eine Nummer zu hoch}. Deshalb verletzt die Marke die Bestimmungen des Artikels 8(5) (CTMR).
Zitat:
3.) Further, the Opponent's earlier trade mark is well-known within the meaning of Article 6bis of the Paris Convention. Because of the similarity of the trade mark applied for to the Opponent's earlier trade mark, the use of trade mark applied for is liable to cause confusion on the part of the relevant public. Therefore, the trade mark applied for offends the provisions of the Paris Convention and may be prevented in accordance with Article 8(1)(b)(CTMR).
Übersetzt: Zitat:
{fehlt noch}
Zitat:
4.) Further, the Opponent is the proprietor of earlier signs, consisting of or containg the mark MAXCESS and MAXCESS (Stylised) which has been used in the course of trade throughout the European Union as indicating the goods of the Opponent. The use of the Opponent's signs confers on the Opponent the right to prohibit the use of the trade mark applied for under the laws of passing-off or unfair competition in the national territories of the Community.
Therefore, the trade mark for offends the provisions of Article 8(4)(CTMR). With regard to the national territories of the Community, the trade mark applied for offends at least the following national laws:
{lange Liste mit Verweisen auf länderbezogene Markenrechte z.B. Absatz 4(4), 12, 14 und 14(2) MarkenG}
Übersetzt: Zitat:
{fehlt noch}
Zitat:
5.) The Oppenent requests the refusal of the trade mark applied for.
6.) In the alternative, the Opponent request refusal of that part of the Application for which it is shown that grounds for refusal of the Application exist.
7.) The Opponent also requests an award of costs in these proceedings in favour of the Opponent.
Übersetzt: Zitat:
5.) Es wird beantragt die Markenanmeldung (MAXREV) abzulehnen,
6.) ersatzweise die Dienstleistung "Werbung in elektronischen Medien und speziell im Internet." aus Klasse 35.
7.) Weiterhin wird beantragt die Kosten für den Widerspruch dem Antragsteller (MAXREV) aufzuerlegen
Sofern der Widerspruch zulässig ist, werden wir uns einen Fachanwalt suchen und die Kosten ermitteln.
Die Firma Publicis Groupe S.A. hat seine Tochtergesellschaft Maxcess Managed Markets im Jahr 2008 gegründet und im Jahr 2009 den Namen markenrechtlich schützen lassen.
Da wir bereits seit 2004 geschäftsmäßig mit dem Namen maxrev unterwegs sind werden wir im Fall der Fälle versuchen in die Offensive zu gehen und einen Löschung der Marke Maxcess veranlassen. Wir lassen uns das jedenfalls nicht bieten.
Dazu kommt, dass wir mit unseren zahlreichen Websites in Amerika und der EU aktiv sind (maxrev.co.uk, maxrev.at, maxrev.eu 2006-2009, maxrev.us, usw.) und der Gegner eigentlich nur eine amerikanische Website besitzt, aber damit argumentiert innerhalb der EU einen besonderen Ruf zu besitzen. | Alstom Aktie: Per Zufall gefunden und gekauft - Friday, 13. January 2012 Ich habe mir mal 10 Stück von Alstom gekauft: http://www.finanzen.net/aktien/Alstom-Aktie
Gefunden hatte ich die bei Wallstreet Online als sie bei den am meisten gehandelten Aktien auftauchten.
Viele Nachrichten habe ich nicht gefunden, außer diese Theorie, dass es wieder raufgehen könnte: http://www.godmode-trader.de/nachricht/,a2734331.html Zitat:
Rückblick. Die Aktie von Alstom befindet sich in einer langfristigen Abwärtsbewegung und fiel in deren Rahmen auf ein Tief bei 21,91 Euro am 04. Oktober zurück. Nach diesem Tief erholte sich die Aktie zwar und drang in die Widerstandszone zwischen 28,59 und 30,77 Euro ein, scheiterte aber in dieser Zone. Danach fiel die Aktie wieder auf die Unterstützung bei 21,91 Euro zurück und testete diese inzwischen dreimal. Im heutigen Handel bricht die Aktie über den kurzfristigen Abwärtstrend bei aktuell 23,68 Euro seit 28. Oktober aus. Damit ergibt sich ein kleines Kaufsignal.
Und das: http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2012-01/22331337-alstom-zieht-millionenauftrag-aus-schweden-an-land-009.htm Zitat:
Alstom zieht Millionenauftrag aus Schweden an Land Paris (BoerseGo.de) - Der französische Technologiekonzern Alstom hat einen neuen Auftrag aus Schweden an Land gezogen. Dabei soll Alstom Ausrüstung und Technologie für ein Stromübertragungsnetz nach Hurva in Südschweden liefern.
Ein Grund für den bisherigen Absturz war z.B. das: http://www.wiwo.de/unternehmen/industrie/schweiz-geldstrafe-gegen-alstom/5875124.html Zitat:
Der französische Industriekonzern Alstom ist in der Schweiz wegen der Verletzung seiner Sorgfaltspflichten zur Zahlung von umgerechnet rund 31 Millionen Euro verurteilt worden. Alstom teilte am Dienstag mit, die Summe setze sich aus einer Geldstrafe und dem erzielten Gewinn aus umstrittenen Geschäften zusammen. Die Untersuchung zu dem Vorwurf der Bestechung von Geschäftspartnern habe aber gezeigt, dass es ein Korruptionssystem nicht gebe, teilte der Siemens-Rivale mit.
Der Kauf geht nur nach Gefühl  | 50% Gewinn: Investiere in den neuen Stromberg Kino-Film - Saturday, 17. December 2011 Hier die Teilnahmebedingungen: Zitat:
Besondere Vertragsbedingungen für die Nutzung des Crowd-Funding-Dienstes Vorwort Diese Besonderen Vertragsbedingungen (im Folgenden „BVB“) regeln die Beziehungen zwischen Mitgliedern, die den Crowd-Funding-Dienst auf der Internetseite http://www.myspass.de (im Folgenden „Plattform“) in Anspruch nehmen, und My Major Company (im Folgenden „MMC“), einer französischen Societé par Actions Simplifiée (vereinfachte Aktiengesellschaft) mit einem Gesamtanteilsvermögen von € 333.333,--, die im im Handelsregister Paris unter der Nummer 498 411 446 eingetragen ist und ihren Sitz unter folgender Adresse hat: 20 Rue du Sentier, 75002 Paris, France. Sinn und Zweck dieser BVB ist die Festlegung der Bedingungen unter denen - ein Mitglied den Crowd-Funding-Dienst in Anspruch nehmen darf und/oder - unter denen ein Internetinvestor zur Verwirklichung des Films durch den Crowd-Funding-Dienst auf der Plattform beitragen darf. Bei dem Erwerb eines Anteils erklärt das Mitglied durch Anklicken der Box „Ich erkläre mich mit den Besonderen Vertragsbedingungen einverstanden“, die BVB zur Kenntnis genommen zu haben und diesen zuzustimmen. Der Vertrag zwischen MMC und dem Internetinvestor kommt aufschiebend bedingt auf den tatsächlichen Eingang des Beitrags bei MMC zustande. Die Mitgliedernehmen zustimmend zur Kenntnis, dass MMC die BVB jederzeit abändern kann und dass die geänderten BVB für das jeweilige Mitglied nach Ablauf von 72 Stunden nach deren Einstellen im Crowd-Funding-Dienst verbindlich werden. Zu Informationszwecken werden die geänderten BVB unter http://www.myspass.de/specials/stromberg-kinofilm und http://www.stromberg-der-film.de für eine Dauer von 72 Stunden bekannt gegeben. Die Mitglieder nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass durch ihre Nutzung des Crowd-Funding-Dienstes nach Änderung der BVB ihre ausdrückliche und vorbehaltlose Zustimmung zu den geänderten BVB als erteilt gilt. Ein Mitglied darf den Crowd-Funding-Dienst nur nutzen, sofern es unbeschränkt geschäftsfähig und sein Mitgliedskonto nicht aufgelöst worden ist. Diese BVB beinhalten alle rechtlich verbindlichen Dokumente zwischen MMC und den Mitgliedern. 1. Begriffsbestimmungen „Film“ bezeichnet einen Kinofilm basierend auf der deutschen TV-Serienproduktion Stromberg, der „Stromberg – Der Film“ heißen und von dem Produktionsunternehmen BRAINPOOL TV GmbH (im Folgenden „BRAINPOOL“) produziert werden soll. „Beitrag“ ist der Geldbetrag, den ein Internetinvestor für einen oder mehrere Anteile zahlt, unter Ausschluss der Verwaltungsgebühren, die nach Maßgabe von Ziffer 6.B der BVB abgezogen werden. „Beitragszeitraum“ ist die Zeitspanne zwischen dem 15. Dezember 2011 und dem 15. März 2012, während der die Internetinvestoren Anteile an dem Film erwerben können. „Anteile“ meint ein virtuelles Recht, das es den Internetinvestoren erlaubt, zu der Förderung und Markteinführung des Films beizutragen. „Gewinne“ bezeichnet den Geldbetrag, der einem Internetinvestor, nach Erhalt einer Zahlung/von Zahlungen im Zusammenhang mit seinem Anteil/seinen Anteilen, nach Maßgabe von Ziffer 10 dieser BVB zusteht. „Crowd-Funding-Dienst“ bezeichnet eine Dienstleistung, die von MMC angeboten wird und auf den Internetseiten von Myspass.de (www.myspass.de/specials/stromber-kinofilm und http://www.stromberg-der-film.de) präsentiert wird, mit dem Zweck, Geldmittel für den Film zu sammeln. „Mitglied“ bezeichnet eine Person, die auf Myspass.de registriert ist. „Internetinvestor“ ist ein Mitglied, der einen finanziellen Beitrag zum Film geleistet hat. Internetinvestoren sind weder Produzenten im Sinne von Artt. L. 213-1, L. 215-1 und L. 132-23 des französischen Gesetzes über das geistige Eigentum (Code de la propriété intellectuelle) bzw. im Sinne von § 94 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG), noch Verleger im Sinne von Art. L. 132-1 des französischen Gesetzes über das geistige Eigentum (Code de la propriété intellectuelle). „Gemeinschaft der Internetinvestoren“ bezeichnet die Gesamtheit aller Internetinvestoren. 2. Zugang zum Crowd-Funding-Dienst MMC hat das Recht, den Zugang zum Crowd-Funding-Dienst in Teilen oder insgesamt vorübergehend zu sperren, insbesondere, um Korrekturen oder Upgrades durchzuführen. Für jegliche, für den Zugang zum Crowd-Funding-Dienst möglicherweise erforderliche Hard- und Software ist das Mitglied selbst verantwortlich. Die Mitglieder sind allein verantwortlich für ihre Anmeldedaten und ihnen stehen ggfs. keine Ansprüche gegen MMC zu für den Fall, dass ihre Anmeldedaten abhanden kommen oder von Dritten missbraucht oder zweckentfremdet werden. 3. Mitglieder-Registrierungsbedingungen Vor der Zeichnung bzw. dem Erwerb von Anteilen muss sich der Internetinvestor als Mitglied nach Maßgabe der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf Myspass.de aufgeführten Bedingungen registrieren. Minderjährige Mitglieder sind zum Erwerb von Anteilen nicht befugt. Mit dem Erwerb von Anteilen wird von der Volljährigkeit des Internetinvestors ausgegangen. Aus Gründen der Objektivität und Transparenz sind Mitglieder oder Angehörige des Haushalts solcher Mitglieder, die gegenwärtig oder während der vergangenen zwei Jahre Beschäftigte der MMC sind bzw. waren, nicht zum Erwerb von Anteilen berechtigt. Für die Zwecke dieser BVB bezeichnet „Beschäftigte“ jeden Angestellten von MMC oder dritten Vertragspartner z.B. Lizenzgeber, Softwarelieferanten, Entwickler, Partner oder sonst mit MMC verbundene Personen/Unternehmen, mit Ausnahme von BRAINPOOL und mit BRAINPOOL verbundenen Unternehmen. Um die Einhaltung der vorstehenden Regelungen sicherzustellen, ist MMC berechtigt, den Internetinvestor aufzufordern, Nachweise seiner Identität und seines Alters beizubringen. Sollte der Internetinvestor hierzu nach Ablauf von sieben Tagen ab der entsprechenden Aufforderung seitens MMC nicht in der Lage sein, kann sein Mitgliedskonto sofort und ohne Ankündigung gelöscht oder gesperrt werden. 4. Nutzungsbedingungen für Internetinvestoren Die Mitglieder werden keine verfremdete oder falsche Identität angeben, die geeignet ist, MMC oder Dritte irrezuführen, sowie nicht die Identität einer dritten natürlichen Person oder sonstigen Rechtspersönlichkeit verwenden. Um die Einhaltung der vorstehenden Regelung sicherzustellen, kann MMC die Beibringung von Identitätsnachweisen des Mitglieds in jeglicher Form verlangen. Sollte das Mitglied hierzu nach Ablauf von sieben Tagen ab dem entsprechenden Verlangen seitens MMC nicht in der Lage sein, kann sein Mitgliedskonto wie unter Ziffer 3 näher beschrieben sofort und ohne Ankündigung gelöscht oder gesperrt werden. Mit der Zustimmung zu den BVB bestätigt und erklärt das Mitglied, dass die für den Crowd-Funding-Dienst verwendeten Mittel nicht aus illegalen Quellen stammen und dass es den Crowd-Funding-Dienst nicht für illegale oder betrügerische Aktivitäten, einschließlich aber nicht beschränkt auf Geldwäsche, nutzen wird. Mitglieder, die direkt oder indirekt an solchen illegalen oder betrügerischen Verhaltensweisen beteiligt sind, können straf- und/oder zivilrechtlich in Anspruch genommen werden. MMC ist berechtigt, auf eigene Initiative jegliche Informationen, die auf illegale oder betrügerische Aktivitäten hindeuten, an die zuständigen Behörden ohne Wissen des betreffenden Mitglieds weiterzugeben. Zu diesem Zweck hat MMC das Recht, jegliche Mittel, bezüglich derer die berechtigte Annahme besteht, dass diese im Zusammenhang mit illegalen oder betrügerischen Aktivitäten stehen, auf einem Sperrkonto zu hinterlegen, bis diese an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden. Die Mitglieder erklären sich einverstanden, keinerlei Ansprüche im Zusammenhang mit der Weitergabe von Informationen durch MMC an die zuständigen Behörden gegenüber MMC geltend zu machen, zu deren Geltendmachung sie möglicherweise, gleich an welchem Ort, berechtigt sein mögen. 5. Persönliche Daten A) Personenbezogen Daten Personenbezogene Daten, die die Mitglieder dem Crowd-Funding-Dienst freiwillig mitteilen, insbesondere im Zusammenhang mit der Registrierung als Mitglied, werden durch den Crowd-Funding-Dienst gesammelt und verarbeitet. Die Mitglieder werden vollständige, korrekte und aktuelle Informationen angeben und MMC unverzüglich per E-Mail an stromberg@mymajorcompany.com benachrichtigen, sofern sich ihre personenbezogenen Daten ändern sollten, und unverzüglich die entsprechenden Änderungen an ihrem Mitgliedskonto vornehmen. Der Crowd-Funding-Dienst sammelt automatisch die IP-Adressen der Mitglieder (die Adresse des Computers des Benutzers), unter Ausschluss sonstiger Daten. Die Mitglieder werden hiermit informiert, dass Cookies verwendet werden können. Die Mitglieder können die Verwendung von Cookies durch Verändern der Internetbrowser-Einstellungen verweigern, wenn sie nicht registriert sind. Um Internetinvestor zu werden, muss das Mitglied alle Pflichtfelder ausfüllen, und zwar: - Identität (Vor- und Nachname) - Alter und Geburtsdatum - vollständige Anschrift des Wohnsitzes Damit die Gewinne auf ein Bankkonto überwiesen werden können, müssen zudem folgende Angaben gemacht sein: - Bankdaten (vollständige Kontonummer und Bankleitzahl sowie Name des Kreditinstituts) - Vollständige Identität (Vor- und Nachname) des Kontoinhabers, an den die Überweisung erfolgen soll. B) Verarbeitung personenbezogener Daten und Weitergabe an die französische Behörde für den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten (im Folgenden „die Behörde“) Der Crowd-Funding-Dienst sowie private Dateien sind am 8. April 2009 unter der Nummer 135 77 1 in Einklang mit dem französischen Datenschutzgesetz No. 78-17 vom 6. Januar 1978 registriert worden. In Übereinstimmung mit Vorschriften 38 ff. des erwähnten Gesetzes haben die Mitglieder, die sich online registrieren, das Recht, Informationen über die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten sowie Zugang zu diesen und die Möglichkeit, diese zu verändern, zu ergänzen oder der Nutzung durch Versenden einer E-Mail an stromberg@mymajorcompany.com unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, Geburtsdatum und –ort, Adresse des Wohnsitzes, E-Mail-Adresse und Anmeldeinformationen zu widersprechen. Die Mitglieder nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass die persönlichen Daten für den Zeitraum von einem Jahr nach Deaktivierung ihres Mitgliedskontos, gleich aus welchem Grund, in Übereinstimmung mit der Entscheidung der Behörde No. 2005-112 vom 7. Juni 2005 aufbewahrt werden dürfen. Danach werden ihre persönlichen Daten von den Servern von MMC entfernt und die Anmeldeinformationen stehen anderen Mitgliedern, die sich für den Crowd-Funding-Dienst anmelden möchten, zur Verfügung. 6. Beschreibung und Erwerb der Anteile A) Beschreibung der Anteile Jeder Anteil entspricht einem festen Wert, der nach dem Film bemessen wird. Der Wert des Anteils wird zum Zeitpunkt des Erwerbs angegeben. Der Anteil ist ein nicht handelbares Recht. Jeder Anteil ist Eigentum des Internetinvestors, der denselben erworben hat. Der Anteil ist nicht übertragbar. Der Internetinvestor kann jedoch den Anteil einer anderen Person oder Rechtspersönlichkeit widmen, wobei allerdings der Internetinvestor, der den Anteil erworben hat, Eigentümer des Anteils bleibt. B) Erwerbsvorgang Insgesamt 20.000 Anteile mit einem Wert von jeweils € 50,-- stehen im Beitragszeitraum zum Erwerb zur Verfügung. Die Höchstzahl von Anteilen, die ein einzelner Internetinvestor erwerben, kann beträgt 20 Anteile. Sobald alle 20.000 Anteile verkauft sind, wird der Crowd-Funding-Dienst für den Erwerb weiterer Anteile geschlossen. Jeder Erwerb eines Anteils kann dazu führen, dass MMC Verwaltungsgebühren erhebt, deren Höhe, abhängig von der Anzahl der erworbenen Anteile und der verwendeten Zahlungsmethode, unterschiedlich ausfallen kann. Der Internetinvestor wird rechtzeitig vor der Bezahlung seiner Anteile über die Höhe der abzuziehenden Verwaltungsgebühreninformiert und wird zum Zeitpunkt der Zahlung um seine ausdrückliche Zustimmung hierzu gebeten. Der Internetinvestor bleibt allein verantwortlich für die Geldbeträge, die er investiert. MMC weist darauf hin, dass es sich bei dem Erwerb von Anteilen um eine Freizeitaktivität handelt und MMC für eine etwaige Gewinnerwartung des Internetinvestors unter keinen Umständen verantwortlich ist, da diese nach ihrer Natur unvorhersehbar und abhängig von Faktoren außerhalb der Einflussnahmemöglichkeiten von MMC sind. C. Widerrufsbelehrung Gemäß Art. L.121-20 ff. des französischen Gesetzes zum Schutze der Verbraucher (Code de la Consommation) können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 7 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. In Bezug auf den Crowd-Funding-Dienst wird diese Widerrufsfrist freiwillig um 7 Tage verlängert und beträgt mithin 14 Tage. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: My Major Company, 20 Rue du Sentier, 75002 Paris, France or stromberg@mymajorcompany.com Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 7. Rechte aus den Anteilen Mit dem Erwerb der Anteile erhält der Internetinvestor nach Maßgabe von Ziffer 10 dieser BVB eine Beteiligung an den Erlösen, die durch den Verkauf von Kino-Eintrittskarten für den Film generiert werden. 8. Zahlungsweise A) Bezahlung des Anteils Der Internetinvestor kann den für seinen Anteil zu zahlenden Beitrag per Vorkasse, Kreditkarte oder im elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) entrichten. Es wird klargestellt, dass die Transaktion sicher ist. Die Zahlung des Beitrages für die Anteile erfolgt zum Zeitpunkt der Überprüfung des Anteils. Die Kreditkartennummer des Internetinvestors oder seine sonstigen Bankinformationen dürfen nicht vollständig durch MMC aufbewahrt werden; MMC verwendet ein sicheres, verschlüsseltes Onlinezahlungssystem. MMC verwendet SSL (Secure Sockets Layer) Verschlüsselungstechnologie, mittels derer alle zur Verfügung gestellten Daten und Informationen zur Zahlungsweise verschlüsselt werden. B) Aufbewahrung der Anteile und Gewinne Der Anteil des Internetinvestors wird von MMC auf einem diesem Zweck gewidmeten und bei einer Bank von MMC entweder in Frankreich oder in Deutschland eröffneten Bankkonto (im Folgenden „Bankkonto“) aufbewahrt. Der auf dem Bankkonto eingezahlte Beitrag ist Eigentum der Internetinvestoren und nicht von MMC. Das besagte Bankkonto ist unabhängig von, und darf nicht verbunden oder verrechnet werden mit, den sonstigen Bankkonten von MMC oder anderen Investoren, die nicht für den Film zeichnen. In Anbetracht der für die Berechnung der Gewinne der Internetinvestoren anfallenden Kosten erklärt sich der Internetinvestor einverstanden, dass gegebenenfalls auf dem Bankkonto anfallende Zinsen automatisch an MMC ausgezahlt werden. Der Anteil des Internetinvestors wird solange aufbewahrt, bis die Gesamtanzahl der gemäß Ziffer 6 B.) verfügbaren Anteile noch nicht gezeichnet sind oder solange der Beitragszeitraum läuft. Sobald der Beitragszeitraum beendet ist und alle verfügbaren Anteile verkauft sind, werden die den Anteilen des Internetinvestors bezüglich des Films entsprechenden Beträge von dem Bankkonto auf das laufende Konto von BRAINPOOL überwiesen. BRAINPOOL wird damit Eigentümer der entsprechenden Beträge. Die Gewinne des Internetinvestors werden auf dem Bankkonto aufbewahrt und durch MMC im Auftrag von BRAINPOOL ausgezahlt. C) Rückbelastung Gibt bei Zahlung per Kreditkarte das kartenausstellende Institut für die betroffene Kreditkarte oder bei Lastschrifteinzug das kontoführende Institut des Kontos, welches mit der Lastschrift belastet wurde, die Belastung für den Ausgleich der aus diesem Vertragresultierenden Forderung aus vom Internetinvestor zu vertretenden Gründen zurück, so ist der Internetinvestor zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 12,00 EUR verpflichtet. Es bleibt dem Internetinvestor unbenommen, nachzuweisen, dass MMC kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 9. Bedingungen der Ausschüttung an den Internetinvestor Die Abrechnung der dem Internetinvestor zustehenden Erlöse sowie die Auszahlung seiner darauf bezogenen Gewinne erfolgt insgesamt zweimal, nämlich erstmals zum Ablauf von sechs Monaten und nachfolgend zum Ablauf von 12 Monaten nach dem Kinostart des Films (geplanter Kinostart: Frühjahr 2013). Die Abrechnung erfolgt jeweils innerhalb von 90 Tagen nach dem jeweiligen Abrechnungsstichtag. MMC ist berechtigt, bei der Abrechnung der auf die Anteile bezogenen Gewinne oder der zum Abrechnungsstichtag erreichten Gewinne offensichtliche Fehler zu korrigieren. MMC wird den betreffenden Internetinvestor in diesem Fall unverzüglich über vorgenommene Korrekturen informieren und entsprechend belegen. Die Abrechnung über die in dem Mitgliedskonto vermerkten Erlöse gilt als endgültig und vorbehaltlos von dem Internetinvestor genehmigt, sofern der Internetinvestor dieser nicht per Einschreiben/Rückschein an die im Vorwort dieser BVB angegebene Firmenadresse von MMC innerhalb von drei Monaten ab Ausschüttung der Erlöse widerspricht. 10. Erlöse des Internetinvestors für einen Anteil am Film Sofern der Film produziert und im Kino veröffentlicht wird, wird MMC der Gemeinschaft der Internetinvestoren eine Beteiligung an den Erlösen aus dem Verkauf von Kino-Eintrittskarten innerhalb der ersten 12 Monate ab Kinostart nach folgender Maßgabe zahlen: - € 1,-- für jede verkaufte Kino-Eintrittskarte bis zu einer Million verkaufter Kino-Eintrittskarten - € 0,50 für jede weitere verkaufte Kino-Eintrittskarte ab einer Million verkaufter Kino-Eintrittskarten Der Gewinn jedes einzelnen Internetinvestors wird pro rata auf Basis der von ihm erworbenen Anteile im Verhältnis zur Summe der an die Gemeinschaft der Internetinvestoren auszuschüttenden Kino-Eintrittskarten-Erlösbeteiligungen berechnet. Sollte das kalkulierte Produktionsbudget überschritten werden, wird die Erlösbeteiligung der Internetinvestoren im Verhältnis zu der Überschreitung des kalkulierten Produktionsbudgets reduziert. MMC weist hiermit ausdrücklich darauf hin und der Internetinvestor stimmt hiermit ausdrücklich zu, dass im Falle der Produktion und Kinoveröffentlichung des Films - die gemäß den vorstehenden Regelungen an den Internetinvestor auszuschüttenden Gewinne nicht zusätzlich zu seinem für den Erwerb des Anteils gezahlten Beitrags ausgeschüttet werden, sondern anstelle des Beitrags; - es deswegen sein kann, dass der an den Internetinvestor tatsächlich ausgeschüttete Gewinn ggfs. niedriger ist als der ursprünglich für den Erwerb des Anteils gezahlte Beitrag. Sollten nicht alle Anteile innerhalb des Beitragszeitraumes verkauft werden, wird der Film nicht produziert und die Internetinvestoren erhalten ihren jeweiligen Anteil, ohne Abzüge mit Ausnahme der Verwaltungsgebühr, erstattet. Das gleiche gilt, wenn alle Anteile innerhalb des Beitragszeitraumes verkauft werden, der Film jedoch aus anderen Gründen nicht oder nicht vollständig produziert wird. In allen anderen Fällen erfolgt keine Rückerstattung der Anteile. 11. Vertragslaufzeit und Kündigung Sofern einem Internetinvestor Gewinne zustehen, muss er den vollen Betrag dieser Gewinne auf sein Bankkonto überweisen. Sobald die Überweisung bestätigt und ausgeführt ist und die Gewinne an ihn ausgeschüttet wurden, kann der Internetinvestor seine Nutzerbeziehung zu MMC beenden. Sollte er Anteile an dem Film nach Ablauf des Beitragszeitraumes besitzen und möchte seine vertraglichen Beziehungen zu MMC beenden, so nimmt der Internetinvestor zustimmend zur Kenntnis, dass seine Anteile und Gewinne verfallen und er damit unwiderruflich auf jedes Recht und jeden Rechtsbehelf in Hinblick auf die Zurückerhaltung seiner Anteile und daraus resultierender Gewinne im Zusammenhang mit seiner Eigenschaft als Internetinvestor des Crowd-Funding-Dienstes verzichtet. Im letztgenannten Fall ist der Internetinvestor gehalten, MMC per an stromberg@mymajorcompany.com gerichtete E-Mail von seiner unwiderruflichen Entscheidung, seine vertraglichen Beziehungen zu MMC zu beenden, in Kenntnis zu setzen. Der Internetinvestor nimmt insbesondere zustimmend zur Kenntnis, dass, falls er oder seine Erben und/oder sonstigen Anspruchsberechtigten nicht die Auszahlung der Gewinne per Banküberweisung verlangen oder die ihm zustehenden Beträge im Rahmen des Crowd-Funding-Dienstes verwenden, seine Gewinne nach Ablauf eines Zeitraumes von zwei Jahren ab der Zugänglichmachung seines Gewinns, unabhängig von einer Nachricht die von MMC per E-Mail einen Monat vor Ablauf der Zweijahresfrist an sein Mitgliedskonto gesendet wird und mit der er an diese Vorschrift vor dem Ablauf der Frist erinnert wird, sein unwiderruflicher Verzicht auf sein Anrecht auf diese Beträge als erklärt gilt, die damit auf MMC übergehen, um unter anderem die im Zusammenhang mit dem für die Dauer von zwei Jahren inaktiven Mitgliedskonto entstandenen Verwaltungs- und Abrechnungskosten zu decken. Nach Ablauf der Zweijahresfrist gilt der Verzicht des Internetinvestors auf alle Rechte und Berechtigungen auf Rechtsmittel im Zusammenhang mit der Aus- bzw. Rückzahlung der Beträge als erklärt. Wird die Belastung für den Ausgleich der aus dem Investorenvertrag resultierenden Forderungen von MMC gegen den Internetinvestor wie in Ziffer 8.C) näher beschrieben zurückgegeben, so ist MMC berechtigt, die vertraglichen Beziehungen mit dem jeweiligen Internetinvestor mit sofortiger Wirkung durch Benachrichtigung zu kündigen (per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse oder an sein Mitgliedskonto oder schriftlich). 12. Haftungsbeschränkung MMC ist nur verantwortlich, den Crowd-Funding-Dienst nach besten Kräften bereitzustellen. MMC haftet nicht für illegale Aktivitäten oder illegal gespeicherte Daten, deren Illegalität MMC nicht bekannt war oder die MMC unverzüglich nach Bekanntwerden zurückgezogen oder wenn MMC den Zugang zu diesen Daten verboten hat. Darüber hinaus haftet MMC nicht für von Mitgliedern erlittene Schäden, Verletzungen oder Verluste im Falle von höherer Gewalt (Ursachen außerhalb ihrer Beherrschungsmöglichkeit) oder im Falle der Handlung oder Unterlassung Dritter, oder wegen eigenem Fehlverhalten oder eigener Sorgfalts- und Aufsichtspflichtverletzungen des jeweiligen Mitglieds. Sollte seitens eines Mitglieds ein Rechtsmittel gegen MMC ergriffen werden, unabhängig von seiner Ursache, Art oder Begründung, wird, mit Ausnahme von Personenschäden oder Betrugshandlungen seitens MMC, die direkte Haftung von MMC auf einen Betrag von € 100,-- begrenzt, gleich welche Ursache der Schaden hat, bezogen auf die gesamte Dauer der des Crowd-Funding-Dienstes und der BVB. Der Internetinvestor nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die vorstehenden Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen dem Zweck dienen, die Risiken und Pflichten unter Berücksichtigung des Kontextes und der finanziellen Bedingungen der Erbringung der Dienstleistung gerecht zwischen den Parteien zu verteilen. Der Internetinvestor wird darauf hingewiesen, dass MMC die vertraglichen Beziehungen ohne die vorstehenden Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen nicht eingegangen wäre. 13. Laufzeit der vertraglichen Beziehungen mit MMC Die BVB setzen keine Partnerschaft, Vermittlungsverhältnis, Joint Venture oder Angestelltenverhältnis zwischen MMC und dem Internetinvestor voraus oder konstituieren eine solche Beziehung. MMC ist berechtigt, die Anteile eines jeden Internetinvestors aufzulösen, für den Fall dass dieser gegen die BVB verstößt oder Dritten zu Verstößen gegen die BVB Hilfe leistet. MMC behält sich das Recht vor, in einem solchen Fall zum Zwecke eines von MMC als angemessen erachteten Ausgleichs für erlittene Schäden, gleich welcher Art, als Vertragsstrafe die Anteile und die diesen zugeordneten Gewinne nicht oder nicht vollständig zu erstatten. Sollte MMC sich zum Zeitpunkt der Auflösung der Anteile eines Mitglieds zur gesamten oder teilweisen Erstattung des Anteils und Gewinns eines Mitglieds entschließen, sollte der Inhaber des Mitgliedskontos MMC binnen 14 Tagen ab Erhalt einer Benachrichtigung per E-Mail durch MMC über diesen Entschluss, kontaktieren und die zur Auszahlung des jeweiligen Betrages notwendigen Informationen mitteilen. Nach Ablauf des vorgenannten Zeitraumes oder falls die benötigten Informationen nicht übermittelt werden, ist MMC von seiner Verpflichtung zur Erstattung befreit. 14. Geistiges Eigentum Der Crowd-Funding-Dienst ist ausschließliches Eigentum von MMC. MMC überträgt ein persönliches, nicht-exklusives und nicht übertragbares Recht zum Zugang und zur Nutzung des Crowd-Funding-Dienstes. Alle sonstigen Rechte (insbesondere das Recht zu Vervielfältigung und öffentlicher Vorführung) sind ausdrücklich verboten und führen zu zivilrechtlicher und strafrechtlicher Haftung wegen Urheberrechtsverstößen. Der Inhalt des Crowd-Funding-Dienstes, insbesondere Text, Software, Schrift, Grafik, Klang, Musik, Bilder, Zeichnungen und Videos sowie interaktive Funktionen sind ausschließliches Eigentum von MMC. Der Inhalt des Crowd-Funding-Dienstes ist auf der Grundlage von Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch Urheberrecht und Markenrecht. Der Inhalt des Crowd-Funding-Dienstes darf nicht heruntergeladen, kopiert, vervielfältigt, verbreitet, gesendet, ausgestellt, verkauft, geändert, lizenziert oder verwertet werden, gleich zu welchem Zweck und mit welchen Mitteln. Das Setzen von Hyperlinks zum Zugang zu dem Crowd-Funding-Dienst ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MMC erlaubt. 15. Internetsicherheit Aus Sicherheitsgründen verpflichten sich die Mitglieder, keine der folgenden JavaScript- Funktionen auf den Crowd-Funding-Dienst anzuwenden: - Scripts, die zur Registrierung oder zum Lesen von Cookies auf einer Seite des Crowd-Funding-Dienstes benutzt werden, - Scripts, die den Internetinvestor zu einer anderen Seite umleiten (z.B. „replace scripts“) - „Include“ und „iFrame“ JavaScripts Im Allgemeinen verpflichten sich die Internetinvestoren, keine Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, den Crowd-Funding-Dienst oder dessen Funktionsweise zu beeinträchtigen oder dies zu versuchen. Jede Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift führt zu Sanktionen, insbesondere: - Einziehung oder Auflösung der Anteile des Internetinvestors 16. Schlussbestimmungen und Verzicht Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Vorschriften unwirksam oder unvollständig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder unvollständige Bestimmung wird durch eine gültige Regelung ersetzt, die mit dem Zweck der BVB vereinbar ist. Die Tatsache, dass die Parteien eines oder mehrere ihnen nach dieser Vereinbarung zustehende Rechte nicht ausüben wird nicht als Verzicht auf dieses Recht ausgelegt. 17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Die Anwendung und Auslegung der BVB unterliegt französischem Recht. Vorbehaltlich entgegenstehender zwingender gesetzlicher Vorschriften über die Zuständigkeit, ist ausschließlicher Gerichtsstand im Zusammenhang mit den BVB Paris, Frankreich. | Daimler top chicexpects strong H2 sales in China - Friday, 9. September 2011 BOCŶturbine flow meter13;檚 RMB cross-border services
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BOC鈥檚 RMB cross-border servicesPublished: 05 Jul 2009 08:02:01 PST<p class="authorInfor"]</p] By Wang Xinyuan </p] The Bank of China (BOC) will begin its yuan clearing and settlement service for banks participating in cross-border trade settlement in RMB, according to an announcement by the bank over the weekend.</p] BOC, the largest foreign exchange bank in the country, announced on its official website Saturday that its subsidiary, BOC Hong Kong (BOCHK), had signed a clearing and settlement agreement on yuan business with the People’s Bank of China (PBC), the country’s central bank.</p] According to the agreement, BOCHK is the first bank to be approved for both clearing and settlement of cross-border trade transactions in Hong Kong.</p] BOCHK will launch a series of financial services for its corporate customers to conduct yuan-denominated trade transactions such as remittance, collections and letter of credit services for approved pilot cities, He Guangbei, vice chairman and chief executive of BOCHK, was quoted by Xinhua yesterday as saying.</p] BOC’s Guangdong branch has signed a clearing and settlement agreement with BOCHK and HSBC, enabling BOC to act as an agent bank for their clearing and settlement services of cross-border trade transactions in renminbi, according to BOC’s announcement.</p] BOC’s Shanghai branch has signed similar agreements with 11 overseas banks, opening yuan clearing accounts for them, BOC stated.</p] BOC Shanghai has also established yuan accounts for 17 overseas BOC branches including branches in New York, Paris, Frankfurt and Johannesburg.</p] PBC and trade related authorities jointly issued the Administrative Rules on Pilot Program of Renminbi Settlement of Cross-border Trade Transactions Thursday.</p] The new rules provided implementation measures and guidelines to enable yuan settlement of cross-border trade by selected pilot enterprises in the cities of Shanghai, Guangzhou, Shenzhen, Zhuhai and Dongguan.<br /]</p]<p align=center] Explore the World, Understand China! Please log on http://www.gloaltimes.cn 外汇保证金 Waterproof socks グーグル seo インプラント 混合机 | Neuer Astra GTC 2011 - Monday, 27. June 2011 http://www.atzonline.de/Aktuell/Nachrichten/1/13941/Der-neue-Opel-Astra-GTC-kommt-mit-Hiperstrut-Vorderachse.html Zitat:
Der neue Opel Astra GTC kommt mit Hiperstrut-Vorderachse
Opel zeigt den neuen Astra GTC: Für das Modell hat der Hersteller fünf verschiedene Motoren im Programm - darunter vier Ottomotoren und ein Turbodieselaggregat mit 121 Kilowatt. Alle Modellvarianten bekommen eine Hiperstrut-Vorderachse (Abkürzung für High-Performance-Strut, übersetzt Hochleistungsfederbein). Diese Komponente soll die ideale Ergänzung zur patentierten Astra-Verbundlenker-Hinterachse mit Wattgestänge sein. Diese Achskombination sorgt für Stabilität und Präzision, wie es heißt.
Inspiriert ist der neue Astra GTC ist durch das Opel GTC Paris Concept, so der Rüsselsheimer Hersteller, das vergangenen Oktober auf dem Pariser Automobilsalon präsentiert wurde. Dabei soll das kompakte Fünfsitzer-Coupé einen eigenständigen Auftritt pflegen - bis auf die Gehäuse der Rückspiegel und die Antenne entspreche nicht ein Karosserieteil dem eines anderen Astra-Modells.
http://www.stern.de/auto/news/kompaktsportler-startet-bei-19900-euro-1692980.html Zitat:
Freunde der besonders sportlichen Gangart müssen sich noch bis 2012 gedulden. Dann schießt Opel die sportlichen Motorisierungen nach. Auch eine OPC-Version des neuen Opel Astra GTC steht bereits in den Startlöchern.
Neue HiPerStrut-Vorderachse im Opel Astra GTC
Dynamisch, erschwinglich, geräumig und flexibel soll er sein, der neue Opel Astra GTC. Seine Dynamik bringt der neue Kompaktsportler nicht nur durch seine Linienführung zum Ausdruck - die der des im Oktober 2010 präsentierten Opel GTC Paris Concept im Übrigen fast bis auf die Sicke gleicht. Für besondere Fahrdynamik soll die neue HiPerStrut-Vorderachse des Opel Astra GTC sorgen. Die Lenkung soll dank des so genannten Hochleistungs-Federbeines besonders viel Rückmeldung vermitteln.
Gleichzeitig sollen Antriebseinflüsse in der Lenkung spürbar minimiert und die Traktion optimiert werden. Dies erreichten die Opel-Ingenieure durch eine im Vergleich zum McPherson-Federbein geringere Spreizung sowie mit Hilfe kürzerer Achsschenkel. An der Hinterachse setzt der Opel Astra GTC auf die aus der Limousine bekannte Verbundlenker-Hinterachse mit Wattgestänge.
http://www.autozeitung.de/auto-news/opel-astra-gtc-kompaktes-coupe-ab-19-900-euro Zitat:
Mit dem Opel Astra GTC antwortet Opel auf den VW Scirocco. Knapp unter 20.000 Euro kostet der Einstieg in den Zweitürer
Es könnte ein ganz heißer Sommer werden – an Bord des neuen Opel Astra GTC. Schade nur, dass die Rüsselsheimer den schärfsten Ableger ihrer Kompaktbaureihe erst im November auf den Markt bringen. Immerhin: Bestellt werden kann die Coupé-Version schon heute.
Die Kreativen um Opel-Designchef Mark Adams gingen auch beim GTC entschlossen zu Werke. Herausgekommen ist kein plattgedrückter Dreitürer, sondern ein erfrischend eigenständiges Modell. Bis auf das Gehäuse der Rückspiegel und die Antenne entspricht kein sichtbares Karosserieteil den bekannten Astra-Modellen.
Besonders auffällig sind der bogenförmige Dachverlauf, die reduzierten Fensterflächen und die stark betonten Lichtkanten in den Flanken. Eine davon schlägt einen frechen Haken um die Türgriffe und läuft in einer Geraden oberhalb der Rückleuchten aus. | Die Adam Opel GmbH: Geschichte, Nähmaschine bis Auto & Krise - Wednesday, 22. June 2011 Die Adam Opel AG ist ein deutscher Automobilhersteller, der seit seiner Umwandlung in eine Aktiengesellschaft im Jahre 1929 (von 2005 bis Ende 2010 GmbH) zum US-amerikanischen Automobilkonzern General Motors (GM) gehört. Mit 25.103 Beschäftigten (2009) ist Opel einer der größten deutschen Fahrzeughersteller und hat neben dem Stammwerk am Unternehmenssitz in Rüsselsheim in Deutschland noch Fabriken in Bochum, Kaiserslautern und Eisenach. In Europa fertigen sechs weitere Werke von GM-Tochterunternehmen Fahrzeuge für Opel. Einige Opel-Modelle werden bei GM-Tochterunternehmen wie General Motors Korea (vormals Daewoo) bzw. Fremdunternehmen (Renault/SOVAB, Magyar Suzuki Corp.) entwickelt und gebaut. 2011 wurde die Adam Opel GmbH wieder in eine Aktiengesellschaft umgewandelt
Zitat:
Rechtsform Aktiengesellschaft Gründung 1862 Sitz Rüsselsheim, Deutschland Leitung Karl-Friedrich Stracke (Vorstandsvorsitzender) Nick Reilly (Aufsichtsratsvorsitzender) Mitarbeiter 25.103 (März 2009) Umsatz 15,6 Mrd. EUR (2007) Branche Automobilhersteller Produkte Automobile Website http://www.opel.de
1862 – Adam Opel beginnt mit der Nähmaschinenherstellung
Werbung für Opel-Perfecta Nähmaschinen (1901) Adam Opel war der älteste Sohn des Schlossermeisters Philipp Wilhelm Opel in Rüsselsheim. Nach einer Lehre im väterlichen Betrieb ging Opel 1857 auf die Gesellenwanderschaft, die ihn über Lüttich, Brüssel und England nach Paris führte. Zunächst arbeitete er dort in einer Tresorfabrik, dann mit seinem Bruder Georg Opel in der Nähmaschinenfabrik von Journaux & Leblond. Anfang 1862 wechselten sie in die Nähmaschinenfabrik von Huguenin & Reimann. Im Herbst 1862 kehrte Adam Opel nach Rüsselsheim zurück und begann in der väterlichen Werkstatt mit dem Bau der ersten Opel-Nähmaschine. Im Frühjahr 1863 machte sich Adam Opel in einem ehemaligen Kuhstall selbständig, der in Paris gebliebene Bruder Georg versorgte ihn mit den notwendigen Spezialstählen, Greifern und Nadeln. Die Fertigung der Nähmaschinen beanspruchte viel Zeit. So verdiente Opel seinen Lebensunterhalt mit der Herstellung von Weinverkorkmaschinen und dem Verkauf von Nähmaschinen des Unternehmens Plaz und Rexroth aus Paris (diese Nähmaschinen werden oft fälschlich als Opel Nr. 1 bezeichnet). 1864 waren auch Nähmaschinen aus London nach dem Patent von Elias Howe im Angebot von Opel. Die 1868 geschlossene Ehe mit der Fabrikantentochter Sophie Marie Scheller ermöglichte Opel im gleichen Jahr die Errichtung der Näh Maschinen.Fabrik von Adam Opel und den Erwerb von Fabrikanteilen der Gießerei Lallement & Cie. Bis 1880 wurden insgesamt 20.000 Nähmaschinen hergestellt. Mit dem Fabrikumbau von 1882 erfolgte die Umstellung auf das Singer-System. Bis dahin hatte Opel gebaut: Opel-Nähmaschine nach Plaz und Rexroth, Thomas-Schneidernähmaschine, 1864 Delphin-Nähmaschine nach Grover und Baker, 1870 Titannähmaschine Sophia und Cylinder-Elastique-Nähmaschine für Schuhmacher. 1885 produzierten 300 Mitarbeiter 18.000 Nähmaschinen. 1895 starb der Unternehmensgründer und seine Witwe Sophie führte gemeinsam mit den fünf Söhnen Carl, Wilhelm, Heinrich, Fritz und Ludwig das Unternehmen weiter. Spätestens um 1900 wurde deutlich, dass die Zukunft des Opel-Werkes nicht bei den Nähmaschinen liegen würde. Die gesamte deutsche Produktion war fast höher als der mögliche Weltabsatz. So stagnierte der Nähmaschinenverkauf, Opel verkaufte billigst an Großhändler und nach Übersee. In den Jahren zwischen 1863 und 1911 hatte Opel insgesamt eine Million Nähmaschinen hergestellt und verkauft. Nach einem großen Brand im Opelwerk 1911 beendete das Unternehmen den Bau von Nähmaschinen und stellte nur noch Fahrräder und Motorwagen her.
Opel-Rennrad 1925 (Briefmarke von 1985) 1886 bis 1940 – Fahrräder von Opel Opels Söhne begeisterten den Vater von der Idee des Fahrrades. Dank ihrer Hartnäckigkeit ließ sich der Vater überzeugen; 1886 verließ das erste Opel-Fahrrad, ein Hochrad, die Fabrik an der Trasse der Mainbahn. Im Jahr 1898 stellten 1200 Beschäftigte fast 25.000 Nähmaschinen und 15.000 Fahrräder her. Der Fabrikbrand 1911 bedeutete eine Pause für die Fahrradproduktion, doch bereits 1912 war der Betrieb wieder aufgenommen. Auch waren es die fünf Opel-Brüder, die als erfolgreiche Radrennfahrer zur Popularität der Opel-Fahrräder beitrugen. In den 1920ern stieg Opel zum größten Fahrradhersteller der Welt auf. 1936 wurde die Fahrradproduktion an die NSU Motorenwerke in Neckarsulm verkauft. NSU- und Opel-Fahrräder wurden bis etwa 1940 als NSU bzw. NSU-Opel angeboten. 1898 bis 1928 – Aufstieg zum größten Automobilhersteller Deutschlands
Opel Lutzmann (1899–1901) 1898, drei Jahre nach dem Tode des Unternehmensgründers, der nie Autos produzieren wollte, begannen seine Söhne mit dem Automobilbau. Sie kauften am 21. Januar 1899 die Anhaltische Motorwagenfabrik des Dessauer Hofschlossermeisters, Automobilpioniers und Konstrukteurs Friedrich Lutzmann, machten ihn zum Direktor und begannen mit dem Bau des Opel-Patentmotorwagen System Lutzmann in Rüsselsheim. Dieser war vorher von Lutzmann auf der ersten IAA 1897 ausgestellt worden. Opel produzierte von Anfang an verschiedene Karosserie- und Motorvarianten, unter anderem auch einen Lieferwagen. Die Motorisierung erlaubte eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h. Allerdings konnten sie nicht mit den damals hochentwickelten französischen Motorwagen konkurrieren, und so wurde die Automobilproduktion vorerst eingestellt. 1902 unterzeichnete Opel einen Kooperationsvertrag mit dem französischen Automobilbauer Darracq und produzierte Voiturette-Fahrzeuge unter dem Markennamen Opel-Darracq. Die Kooperation wurde bis 1907 aufrechterhalten. Im Jahr 1902 gab es jedoch auch schon die erste Opel-Eigenkonstruktion, den 10/12 PS, der mit einem 1,9-Liter-Zweizylinder-Ottomotor ausgerüstet war. 1904 brachte Opel den ersten Vierzylinder, den Opel-Darracq 30/32 PS, auf den Markt. Besonders beliebt war zu jener Zeit das Modell Doktorwagen (4/8 PS), ein zweisitziges Cabriolet, das 1909 produziert und von Ärzten oft und gerne für Hausbesuche benutzt wurde. Der erste Sechszylinder entstand 1916 mit dem bis 1920 gefertigten 18/50 PS.
Mit dem Laubfrosch wurde Opel zum größten Automobilhersteller Deutschlands 1911 brachte Opel neben den Automobilen den Opel 60-PS-Motorpflug auf den Markt, der sich auf Landgütern großer Beliebtheit erfreute. Während des Ersten Weltkrieges hielt Opel die Autoproduktion aufrecht und fertigte unter anderem die Fahrzeuge der 9/25-(8/25)-PS-Reihe. Im Jahr 1912 produzierten 3.000 Arbeiter 30.000 Fahrräder und 3.000 Autos. Das Werksgelände war rund 73.000 m² groß. 1924 wurde das Opelwerk in Rüsselsheim als erstes in Deutschland mit Fließbändern ausgestattet, um für breitere Schichten preisgünstiger zu produzieren. Das Erfolgsmodell Opel Laubfrosch konnte in Großproduktion gebaut werden. Zeitweilig war Opel der größte deutsche Automobilhersteller. Fritz von Opel, der sich bereits als Testfahrer einen Ruf erarbeitet hatte, experimentierte unterdessen an Autos mit Raketenantrieb und erreichte 1928 auf der AVUS mit seinem Modell RAK 2 die Rekordgeschwindigkeit von 220 km/h. Ein Jahr später unternahm er mit dem Flugzeug RAK 1 auf dem Frankfurter Rebstockgelände den weltweit ersten bemannten Raketenflug. Die Anzahl der Mitarbeiter wuchs von 2.400 im Jahr 1924 auf 9.400 im Jahr 1928, als Opel mit 42.771 hergestellten Automobilen einen Marktanteil von 27,5 Prozent erreichte. Motorradproduktion Kurz nachdem die Automobilproduktion aufgenommen wurde, baute Opel auch motorisierte Zweiräder. Das erste Opel-Motorrad war das 2-PS-Motorzweirad, das ab 1901 die Fabrik in Rüsselsheim verließ und für 700 Mark zu haben war. Nach dem Ersten Weltkrieg ruhte die Produktion einige Jahre. 1922 wurde eine Bahnrennmaschine speziell für schnelle Zementbahnen entwickelt. Mitte der 1920er verlagerte Opel die Motorradproduktion nach Sachsen. Im Jahr 1928 übernahm Opel dann die Aktienmehrheit an den Diamant Fahrradwerken aus Chemnitz. Im selben Jahr erwarb Fritz von Opel die Lizenz für den sogenannten „Neander-Rahmen“ von Ernst Neumann-Neander. Bald darauf ging das mit diesem Pressstahlrahmen ausgestattete Motorrad Opel Motoclub 500 in die Serienproduktion. Es war nur in der Farbkombination Silber/Rot erhältlich und wurde bis 1930 gefertigt. Das Ende der Motoclub bedeutete auch das Ende der Motorradproduktion bei Opel.
Opel-Bahnrennmaschine (1922)
Opel Motoclub (1928)
„Neander-Rahmen“ (1929) Lastkraftwagen und Flugzeugmotoren Im Jahr 1909 wurde bei Opel die LKW-Produktion aufgenommen und 1910 die ersten Nutzfahrzeuge als leichte LKW ausgeliefert. Zuerst allerdings nur mit 1,5 t und 1911 mit 3,5 t Nutzlast, die auch als Heeres-LKW mit 30 PS sehr erfolgreich wurden. Dieser LKW hatte bei der kaiserlich-russischen Subventionsfahrt den großen Test bestanden. Dieser LKW-Typ wurde auch als Omnibus gefertigt. Nach einem verheerenden Brand im Opelwerk wurde dieser Typ bis 1918 auch als Feuerwehr-LKW gebaut. Während des Ersten Weltkriegs wurde zusätzlich ein LKW mit 4,5 t Nutzlast gebaut. Im Werk Rüsselsheim wurden zwischen 1915 und 1918 mit über 4.000 Beschäftigten 4.453 Lastwagen, 2.391 Personenkraftwagen und in Lizenz zirka 6.000 Flugzeugmotoren der Typen Argus As III und BMW IIIa hergestellt. Nach der Besatzung durch französische Truppen am 12. Dezember 1918 musste zunächst der Nutzfahrzeugbau vorübergehend eingestellt werden. Danach wurden die LKW mit großvolumigen Motoren (6,2 l) mit bis zu 50 PS in geringen Stückzahlen weitergebaut. Im Inflationsjahr 1923 musste die Lkw-Produktion vollständig eingestellt werden. Erst ab 1927 baute Opel wieder kleine LKW als sogenannte Schnellastwagen mit bis zu 2,5 t Nutzlast, die nun auch Luftreifen und eine Vierradbremse besaßen. Die Ende 1930 vorgestellte neue Lkw-Baureihe mit einer bis zweieinhalb Tonnen Nutzlast, dessen einprägsamer Name „Blitz“ im Rahmen eines großen Preisausschreibens ermittelt wurde, war sehr erfolgreich. 1929 bis 1945 – Kauf durch General Motors, Zweiter Weltkrieg Opel war 1928 mit 44 Prozent aller produzierten Kraftfahrzeuge größter Fahrzeughersteller im Deutschen Reich. Am 3. Dezember 1928 erfolgte die Änderung der Rechtsform des Unternehmens von einer Kommanditgesellschaft in eine Aktiengesellschaft. Das Grundkapital betrug 60 Millionen Reichsmark. Am 17. März 1929 verkauften Wilhelm von Opel und sein Bruder Friedrich Opel zunächst 80 Prozent der Unternehmensanteile an den amerikanischen Automobilkonzern General Motors (GM). Bis 1931 übernahm GM das Unternehmen dann vollständig. Hauptgrund war die hereinbrechende Weltwirtschaftskrise. Der Verkaufspreis betrug für damalige Verhältnisse gewaltige 33,352 Millionen Dollar bzw. 154 Millionen Reichsmark. (Nach heutiger Währung wären dies etwa 483.000.000 Euro) Die Opel-Brüder konnten dabei durchsetzen, dass sie Mitglieder des Aufsichtsrates blieben und Fritz von Opel den Vorstand leitete. Außerdem blieb der Name Opel und eine eigenständige Modellpolitik erhalten.
Montage des Opel Blitz im Opelwerk Brandenburg (1936) Im Jahr 1930 erwirtschaftete das Unternehmen einen Verlust von knapp 14 Millionen Reichsmark. Im Jahr 1931 hatte Opel nur noch 5.892 Beschäftigte und die Jahresproduktion aller Kraftfahrzeuge ging 1932 auf 20.928 zurück. Gewinnbringend war insbesondere der Export mit einem Anteil von 77,6 Prozent des gesamten deutschen Automobilexportes im Jahre 1931. Zu dieser Zeit wurde als Hauptstütze des Programms der Opel 1,2 Liter (mit Vierzylindermotor und 22 PS) und ein ebenfalls von den Ausmaßen her bescheidenes Modell mit 1,8-Liter-Sechszylindermotor und 32 PS (auch als Opel „Regent“) angeboten, das auch als formschönes Coupé und Roadster hergestellt wurde. Der 1935 vorgestellte Opel P4 verkaufte sich als erster „Volkswagen“ mit über 65.000 Stück in nur zwei Jahren ausgesprochen gut. Auf Veranlassung der nationalsozialistischen Regierung wurde im selben Jahr für die Produktion der größeren Dreitonner „Blitz“-Lkw das hochmoderne Werk in Brandenburg an der Havel gebaut. Ebenfalls im Frühjahr 1935 präsentierte Opel den nach den kommenden Olympischen Spielen benannten Olympia, der als erstes deutsches Fahrzeug über eine selbsttragende Ganzstahl-Karosserie verfügte. Die Oberklasse wurde noch 1937 vom konservativ mit Kastenrahmen konstruierten Super 6, der äußerlich dem aktuellen Chevrolet Master ähnelte, repräsentiert. Im Jahre 1938 standen Schweden und Dänemark (7200 bzw. 3250 Autos aller Modelle) an der Spitze der Opel-Exportstatistik, gefolgt von Polen (1400), Argentinien (1300) und Südafrika (1200). Nach Costa Rica gingen 100 Wagen, 145 Stück nach China und sogar Neuseeland bestellte 168 Autos in Rüsselsheim. Opel war zeitweise größter Autohersteller Europas und 1938 mit einem Anteil von 46,6 Prozent am deutschen Gesamtexport wichtigster Devisenbeschaffer für das Dritte Reich. Dem für Opel zuständigen Vizepräsident von General Motors James D. Mooney wurde am 9. Juni 1938 das Verdienstkreuz des Ordens vom deutschen Adler erster Stufe durch Adolf Hitler verliehen.
Opel Olympia (1935–1937) Vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges im Jahre 1939 bestand die Pkw-Modellpalette aus den Vierzylindermodellen Kadett (1,1 Liter Hubraum/23 PS) und Olympia (1,5 l/37 PS), sowie den Oberklassewagen mit Sechszylinder-Motor Kapitän (2,5 l/55 PS) und Admiral (3,5 l/75 PS). 1938 wurden 140.580 Kraftfahrzeuge bei einem Nettoumsatz von 337,7 Millionen Reichsmark gebaut.
Opel Admiral Cabrio (1937–1939)
Opel Blitz der Wehrmacht (1944) Im Oktober 1940 musste Opel auf Anordnung der Reichsregierung die Produktion ziviler Pkw völlig einstellen. Während des Zweiten Weltkrieges stellte das Unternehmen mit dem 3-Tonnen-Lkw Typ Blitz „S“ (Standard) den wichtigsten Lastwagen der Wehrmacht her. Im Werk Rüsselsheim wurden neben Blitz-Lkws auch Motoren, Teile für Raketen und Torpedos sowie Komponenten für die Junkers Ju 88 und Messerschmitt Me 262 hergestellt. In Warschau und Riga betrieb Opel Reparaturwerkstätten für an der Ostfront eingesetzte Militärfahrzeuge. Bis 1943 waren im Werk Rüsselsheim über 18.500 Personen beschäftigt; im Januar 1945 erreichte im Zuge der katastrophalen Rohstofflage diese Zahl mit knapp 6.000 Beschäftigten einen Tiefpunkt. Im Gegensatz zu anderen deutschen Automobilunternehmen lehnte Opel die Beschäftigung von KZ-Häftlingen ab, griff jedoch auf Zwangsarbeiter zurück. Im Werk Brandenburg waren 1942 52 Prozent der 4.000 Beschäftigten ausländische Zwangsarbeiter, im Werk Rüsselsheim 20 Prozent von 18.500. Im Juli und August 1944 wurden die beiden Opel-Werke in Rüsselsheim und Brandenburg an der Havel durch alliierte Luftangriffe stark beschädigt. Das Lkw-Werk Brandenburg konnte die Produktion nicht wieder aufnehmen und wurde nach dem Kriegsende demontiert. Alfred P. Sloan, GM-Präsident von 1923 bis 1937 und danach bis 1956 Aufsichtsratsvorsitzender, rechtfertigte das Engagement von General Motors beim späteren Kriegsgegner Deutschland mit den hohen Profiten der Tochtergesellschaft. Diese konnten jedoch wegen der deutschen Devisenbewirtschaftung nur eingeschränkt über die Schweiz in die USA transferiert werden. Nach der Kriegserklärung des Deutschen Reiches an die Vereinigten Staaten bot sich 1942 für General Motors die Möglichkeit, die Adam Opel AG betriebswirtschaftlich als „Vermögenswert in Feindeshand“ abzuschreiben. Bis zum Kriegsende produzierte Opel 1,1 Millionen Fahrzeuge. 1945 bis 1960 – Neubeginn in Rüsselsheim
Opel-Verwaltungsgebäude in Rüsselsheim.
Opel-Produkt der 1940er-Jahre: Kühlschrank „Frigidaire“
Opel Rekord P1 (1957–1960) Im Auftrag der Militärregierung der Amerikanischen Besatzungszone wurden ab Juli 1945 im einzigen verbliebenen Werk Rüsselsheim drei Jahre lang zunächst über 1500 Pkw, vorzugsweise Opel-Modelle aus der Vorkriegszeit, repariert und in den späten 1940er-Jahren monatlich 500 Kühlschränke unter dem Namen Frigidaire hergestellt. Das Jahr 1945 ging in die Unternehmensgeschichte als das Jahr ein, in dem kein einziges Opel-Fahrzeug produziert wurde: Der erste „Nachkriegs“-Opel war ein „Blitz“-Lkw mit 1,5 t Nutzlast, der am 15. Juli 1946 das Werk verließ, das 1944 zur Hälfte zerstört worden war. Das nach der Zerstörung wieder produktionsbereite Lkw-Werk Brandenburg sowie die Rüsselsheimer Anlagen für die Kadett-Produktion mussten Mitte 1946 auf Beschluss der Siegermächte als Reparationsleistungen in die Sowjetunion transportiert werden. Der „Kadett“ wurde dort als Moskwitsch 400 weiter produziert. Dank des Engagements des ersten Betriebsratsvorsitzenden Friedrich Zängerle nahm Opel 1947 die Automobilproduktion in Rüsselsheim zunächst mit dem erfolgreichen kleinen Vorkriegsmodell Olympia und ab 1948 mit dem größeren Kapitän wieder auf. Ende 1947 beschäftigte das Unternehmen in Rüsselsheim 8.147 Mitarbeiter, 19.585 Mitarbeiter waren es Ende 1951. Mit Generaldirektor Edward W. Zdunek übernahm General Motors am 1. November 1948 wieder die Führungskontrolle bei Opel. Dem Olympia folgte 1953 der Olympia Rekord. In den 1950er-Jahren stellte Opel in Deutschland mit seinen Mittelklasse-Modellen Olympia, Olympia Rekord und Rekord P1 (ab 1957) das nach dem VW Käfer beliebteste Auto her; zeitweise folgte auf dem dritten Platz als Pkw der Oberklasse der Opel Kapitän, der in dem Jahrzehnt sechsmal einen Modellwechsel erhielt. Die bereits 1936 erstmals eingesetzte Aussage „Opel der Zuverlässige“ wurde in der Werbung noch bis Ende der 1960er-Jahre verwendet; ab da auch bis etwa 1972 für die eher konservativen Käufer von Rekord, Commodore und der KAD-Modelle mit dem Blitz-Logo und der Unterschrift „Geprüfte Zuverlässigkeit“. 1960 bis 1980 – Erfolgreiche Zeiten, Marktführer
Opel Kadett A (1962–1965) Um auch in der vom VW Käfer dominierten Klasse ein eigenes Produkt anbieten zu können, wurde Ende der 1950er-Jahre ein völlig neuer Kadett entwickelt und ab 1962 im neuen Werk Bochum produziert. Das neue Opel-Modell mit dem Namen des Vorkriegs-Kadett kam als Limousine, Coupé und (ab 1963) auch als Caravan auf den Markt. Für den Kadett wurde in einer großen Kampagne erfolgreich geworben („Opel Kadett kurz gesagt O.K.“), und der Wagen verkaufte sich von Anfang an sehr gut.
Opel Rekord C (1966–1972)
Opel Diplomat B (1969–1977)
Opel Ascona B (1975–1981) 1964 bekam der Kapitän zwei große „Brüder“, den Admiral und den Diplomat. Diese „großen Drei“, auch bekannt als „KAD“-Reihe (Kapitän/Admiral/Diplomat), schlossen die Modellpalette bis 1977 nach oben ab. Die 1960er- und 1970er-Jahre waren die große Blütezeit des Unternehmens Opel, die damals nach VW der zweitgrößte deutsche Automobilhersteller und in einigen Fahrzeugklassen sogar Marktführer war. Am 9. Juli 1964 lieferte Opel den fünfmillionsten Wagen aus. Die Produktion in Bochum lief auf Hochtouren: 1965 sind eine halbe Million Kadett A produziert – nur 21 Monate später wurde mit dem Nachfolger Kadett B der millionste Wagen der Baureihe ausgeliefert. Im selben Jahr 1966 wurde das Zweigwerk Kaiserslautern eröffnet, das Gelenkwellen, Stoßdämpfer und Fahrwerkteile herstellte. Ab Herbst 1970 waren der Mittelklassewagen Ascona und dessen Coupé-Ableger Manta im Programm. Gemeinsam mit den 1975 vorgestellten gleichnamigen Nachfolgemodellen wurden davon über 3,2 Millionen Fahrzeuge produziert. Die Modellreihe gehört damit zu den erfolgreichsten Opel-Produkten. Das zehnmillionste Opel-Automobil, ein Rekord C Caravan, lief im September 1971 in Rüsselsheim vom Band. 1972 lag Opel mit 20,4 Prozent Marktanteil noch vor Volkswagen, und erreichte mit fast 878.000 Einheiten die höchste Stückzahl seit Beginn der Autoherstellung 1899. Mit 59.200 Mitarbeitern erwirtschaftete Opel in diesem Jahr einen Jahresumsatz von 6,5 Milliarden DM, verglichen mit 35.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2,2 Milliarden DM im Jahr 1962. 1973 erfolgte die Markteinführung des Kadett C, der ab 1975 als Kadett City wie sein Hauptkonkurrent VW Golf auch eine große Heckklappe besaß. 1976 kam noch der von Baur gefertigte Kadett Aero mit Targadach hinzu. Damit umfasste die Baureihe insgesamt fünf Varianten; mehr als andere vergleichbare Modelle der Kompaktklasse. Der als letzter Vertreter der „KAD“-Reihe 1977 eingestellte Opel Diplomat bekam 1978 mit dem Senator einen indirekten Nachfolger, dessen Karosserie vom Rekord E abgeleitet worden war, und der anfänglich ausschließlich mit Sechszylindermotoren angeboten wurde. Zeitgleich wurde in der gehobenen Mittelklasse auf Basis des Senator-Modells mit dem Monza ein Coupé mit großer Heckklappe auf den Markt gebracht. Der Erfolg der beiden Topmodelle im Opel-Programm war jedoch bescheiden: Der Monza wurde nach acht Jahren ohne Nachfolger eingestellt, und der Senator wurde nach einem Modellwechsel im Jahr 1987 (nun diente der Omega A als Basis) noch bis 1993 weitergebaut. Opels Spitzenmodell war nun der von 1994 bis 2003 angebotene Omega B. 1980 bis 2008 – Sinkende Absätze, Qualitätsprobleme
Opel Corsa A (1982–1993) In der gesamten Autobranche sorgte in den Jahren 1980 bis 1982 die durch den Ersten Golfkrieg verursachte Ölkrise für einen tiefen Rückschlag, der mit fast 20 Prozent schlimmer war als zur Weltwirtschaftskrise 1929/30. Das erste Mal seit 1950 schreibt Opel rote Zahlen: 411 Millionen DM im Jahre 1980. Über 7500 Beschäftigte werden, teilweise mit Abfindungen, entlassen. Nur der neue Kadett D mit Frontantrieb verkauft sich zufriedenstellend. Auf dem seit Mitte der 1970er-Jahre vom Ford Fiesta und VW Polo beherrschten deutschen Kleinwagenmarkt konnte der ab 1983 in Deutschland angebotene Opel Corsa Erfolge erzielen. Das Modell wurde im Ende 1982 eröffneten GM-Werk Saragossa (Spanien) produziert; seit 1993 auch im neuen deutschen Opel-Werk Eisenach. 1990 sind im Opel-Konzern 57.400 Mitarbeiter beschäftigt bei einem Jahresumsatz von 23,708 Milliarden DM.
Opel Omega A (1986–1993)
Opel Astra F (1991–1998) Seit Ende der 1980er-Jahre führten ein wenig innovatives Design und die durch die rigorosen Sparmaßnahmen des Opel-Managers José Ignacio López de Arriortúa verursachten Qualitätsprobleme zu einer negativen Imageentwicklung der Marke Opel, insbesondere im Vergleich zum Hauptkonkurrenten VW. Die als „López-Effekt“ bekanntgewordenen Mängel wurden in der Folge besonders bei den Nachfolgern der beiden Volumenmodelle Rekord und Kadett, dem Omega und Astra deutlich. Nach anfänglich sehr guten Verkaufszahlen bekamen durch diverse Rückrufaktionen die neuen Wagen und damit auch die Marke Opel ein negatives Ansehen in der Öffentlichkeit. Nach López’ Wechsel zu VW im Jahre 1993 wurde ihm vorgeworfen, interne Unterlagen von Opel/GM mitgenommen und bei VW verwendet zu haben (López-Affäre). Vielfältige Fehler bei Marketing, Modellentwicklung, Produktion und Qualitätssicherung hatten Opel seit Beginn der 1990er-Jahre in die schwerste Krise der Unternehmensgeschichte gestürzt und zu einem massiven Personalabbau geführt.
Opel Vectra B (1995–2002) Auch die mangelnde Koordination der 1986 neu eingerichteten Europa-Zentrale von GM in Zürich mit dem Opel-Management in Rüsselsheim sowie dort die in rascher Folge wechselnden, meist aus dem amerikanischen GM-Mutterkonzern stammenden Führungskräfte hatten in zunehmendem Maße Versäumnisse in der Modellpolitik sowie Probleme bei Produktion und Qualitätssicherung zur Folge. Seit Anfang der 1970er-Jahre bis 2004 waren zwölf Vorstandsvorsitzende bei Opel tätig, davon drei Deutsche (Beickler, Herke, Forster). Die durchschnittliche Verweildauer betrug damit nur 2,5 Jahre. Zum Vergleich: Die Volkswagen AG hatte seit 1948 in sechzig Jahren acht Vorstandsvorsitzende; die Lufthansa von 1954 bis heute (2009) nur vier. Diese Fehler ließen den Anteil von Opel an den gesamten Zulassungen in den acht Jahren von 2000 bis 2008 um über 30 Prozent zurückgehen bis zu aktuell 8,4 Prozent im Jahr 2008. Eine anhaltend schlechte Konjunktur drückte zusätzlich auf die Absatzzahlen. Die daraus resultierenden Milliardenverluste führten zu einem drastischen Abbau von Kapazitäten und Mitarbeitern. Im Werk Bochum, wo von ursprünglich bis zu 23.000 Arbeitsplätzen nur noch rund 6000 Arbeitsplätze erhalten blieben, kam es deswegen im Oktober 2004 zu einem mehrtägigen Streik der Belegschaft, der mit einem Teilerfolg endete. Im Jahr 2006 waren noch 27.661 Menschen bei der Opel GmbH beschäftigt, gegenüber etwa 44.700 Mitarbeitern 1996. Da Opel-Aktien nicht an der Börse notiert sind, wurde zum Bürokratieabbau und zur Kostensenkung die Adam Opel AG in eine GmbH umgewandelt. Am 7. Dezember 2005 erfolgte die Eintragung der Adam Opel GmbH ins Handelsregister. Seit Herbst 2007 stützt der Export der Astra-Limousine in die USA, wo das Modell unter der Marke Saturn verkauft wird, die Auslastung der europäischen Werke. General Motors kalkuliert für den Astra mit einem Exportpotenzial zwischen 20.000 und 100.000 Exemplaren. Ab 2008 – Finanzkrise und fehlgeschlagene Trennung von General Motors
Opel Insignia (seit 2008) Im Jahre 2008 verschlechterte sich die finanzielle Lage von General Motors infolge der Finanzkrise und in deren Folge auch die von Opel durch uneinbringbare Außenstände beim Mutterkonzern. Aus diesem Grund stellte Opel beim Bund eine Anfrage hinsichtlich einer Bürgschaft zur Kreditabsicherung, die Regierung kündigte an bis Weihnachten 2008 darüber zu entscheiden. Ende November 2008 teilte GM-Europa-Chef Carl-Peter Forster mit, dass der Lohn bei Opel kurzfristig um mindestens 10 Prozent sinken soll. Anfang 2009 wurde ein Sanierungskonzept für Opel durch General Motors zunächst offengelassen, Schließungen von Opel-Standorten in Deutschland wurden aber vorerst ausgeschlossen. Am 27. Februar 2009 hat der Aufsichtsrat der Opel GmbH ein Zukunftskonzept für die Schaffung einer „europäischen selbstständigen Geschäftseinheit“ Opel (einschließlich Vauxhall) vorgestellt. Danach bleibt der angestrebte neue europäische Konzernverbund Teil des GM-Konzerns, jedoch in einer neuen gesellschaftsrechtlichen Unabhängigkeit. In das Papier wurde ein „Abschottungskonzept“ eingearbeitet, so dass es GM nicht möglich ist, eventuelle Einlagen Dritter herauszulösen. Dieses Konzept wurde am 2. März der Bundesregierung übergeben. Laut Konzept benötigt die neu zu schaffende Gruppe in den nächsten ein bis 1,5 Jahren weiterhin den Sacheinsatz (Patentnutzung, Entwicklungsleistungen) von GM und einen zusätzlichen Kapitaleinsatz von 3,3 Milliarden Euro, den man bis 2014/15 wieder abtragen möchte. Dazu werden Überkapazitäten durch sozialverträgliche Personalabfindungen abgebaut, Werksschließungen und betriebsbedingte Kündigungen soll es nicht geben. Vom verbleibenden Personal werden im Gegenzug weiterhin Lohn- und Gehaltsverzichte erwartet. Der Kapitalbedarf kann sowohl von privater als auch von staatlicher Seite geleistet werden, Opel (neu) bevorzugt Kapitalbeteiligungen in der Größenordnung zwischen 25 bis unter 50 Prozent. Das Konzept ist auch offen für eine eventuelle Übernahme einer einzelnen Produktionsstätte durch Dritte.
Opel Astra J (seit 2009) Am 31. März 2009 erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel in Rüsselsheim, dass ein Automobilwerk nicht „systemrelevant“ im Sinne einer Funktionsfähigkeit der Volkswirtschaft sei, trotzdem sei man bemüht, die Opelgruppe zu retten. Eine direkte staatliche Beteiligung komme jedoch nicht in Frage, wohl aber könne es Kreditbürgschaften geben, falls ein Investor Opel übernehmen möchte. Ansonsten wartet man bei Opel auf den Sanierungsplan von GM, der bis Ende Mai 2009 der amerikanischen Regierung vorgelegt werden muss, da anderenfalls die US-Regierung ggf. keine weiteren Milliarden in den maroden GM-Konzern fließen lassen möchte. Im Mai 2009 traten mit dem italienischen Automobilkonzern Fiat, dem Automobilzulieferer Magna International zusammen mit der russischen Bank Sberbank und dem US-amerikanischen Finanzinvestor Ripplewood Holdings drei ernsthafte Interessenten für eine Opel-Übernahme auf den Plan. Alle drei Interessenten reichten fristgerecht zum 20. Mai 2009 ihre Übernahmeangebote bei dem Mutterkonzern GM und der Bundesregierung ein. Auch die chinesische Beijing Automotive Industry Holding Company bekundete ihr Interesse an Opel und hatte ein formales Angebot zur Übernahme abgegeben. Darin hieß es, dass auf Stellenabbau verzichtet wird und der Bestand der Werke garantiert würde. Allerdings galten diese Garantien vorerst nur für einen Zeitraum von 24 Monaten. Jedoch forderten die Chinesen gegenüber den Konzepten der Konkurrenz deutlich weniger Staatshilfen.
Opel Meriva B (seit 2010) Am 30. Mai 2009 gab die Bundesregierung bekannt, dass Magna (20 %) zusammen mit Sberbank (35 %) den Zuschlag für Opel erhalten habe. Außerdem stehe der staatlich garantierte Überbrückungskredit, und ein Treuhänder werde eingesetzt, der die Opel-Anteile bis zum Einstieg eines Investors halten solle. Der kanadische Zulieferer plant, gemeinsam mit der russischen Sberbank einen Mehrheitsanteil zu übernehmen. Am 13. August 2009 einigte sich Magna mit General Motors auf einen Vertrag zur Übernahme von Opel. Nachdem vorher spekuliert wurde, dass GM Opel sogar eventuell behalten könnte, gab die Bundesregierung am 10. September 2009 bekannt, dass der GM-Verwaltungsrat empfohlen hat, 55 % seiner Opel-Anteile an den von der Bundesregierung favorisierten Bieter Magna zu verkaufen und die Mitarbeiter mit 10 % zu beteiligen. Dies wurde von der Opel-Treuhand auch genehmigt. Derzeit prüft die EU-Kommission die Rechtmäßigkeit der durch die Bundesregierung gewährten Staatshilfen. Die Prüfung wurde mitunter durch drei Schreiben der Regierungen von Großbritannien, Belgien sowie Spanien initiiert. Diese drei Länder mit nichtdeutschen Opel-Standorten haben den Verdacht geäußert, bei der Magna-Lösung könne es sich zuungunsten ihrer Standorte auch um eine politisch motivierte Begünstigung der deutschen Standorte handeln. Aus GM-Kreisen war durchgesickert, dass man sich schwer tun werde, den von der EU-Kommission geforderten „Persilschein“ für die Magna-Lösung auszustellen. Am 3. November wurde der Verkauf von Opel an Magna abgesagt. Der US-Autobauer General Motors (GM) behält seine deutsche Tochter Opel. Drei Wochen nach der Absage erklärte GM-Europachef Nick Reilly, dass die Standorte Rüsselsheim, Bochum, Eisenach und Kaiserslautern erhalten bleiben sollen. Er kündigte den Abbau von bis zu 5400 Arbeitsplätzen in Deutschland an. Europaweit sollen insgesamt circa 9000 Stellen abgebaut und die Produktionskapazität um 20 Prozent reduziert werden. Nachdem General Motors die staatlichen Beihilfen zurück gezahlt hat, wurde die Opel Treuhandgesellschaft am 30. November 2009 aufgelöst und ihr 65-prozentiger Anteil an der Adam Opel GmbH an GM zurück übertragen. Die 1,1 Milliarden Euro schwere Bürgschaft, die der Mutterkonzern General Motors beim Deutschlandfonds beantragt hatte, lehnte Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) am 9. Juni 2010 ab, nachdem der Lenkungsausschuss des Gremiums zu keinem Ergebnis gekommen war. Am 16. Juni 2010 hat General Motors sämtliche Bürgschaftsanträge in Europa zurückgezogen. General Motors betonte, dass sich dadurch bis auf die Finanzierung am Sanierungsplan für Opel nichts ändert. Seit dem 5. August 2010 gewährt Opel außer für die meist gewerblich genutzten Modelle Combo, Vivaro und Movano bei Neuwagen-Kaufverträgen für Ersthalter zusätzlich zur zweijährigen Herstellergarantie, die alle Material- und Lohnkosten umschließt, eine Anschlussgarantie bis max. 160.000 km Laufleistung nach den Bedingungen der CG Car Garantie Versicherungs AG. Die als „Lebenslang" bezeichnete Garantie kostet ab dem 3. Jahr eine jährliche Aktivierungsgebühr und ist zeitlich unbefristet. Sie erstattet neben den vollen Lohnkosten für die Garantiearbeiten bei Laufleistungen über 50.000 km eine anteilige Beteiligung an den Materialkosten. Bis zu 60.000 km werden 90 % der Materialkosten von Opel übernommen, bei bis zu 70.000 km 80 Prozent, bei bis zu 80.000 70 Prozent, bei bis zu 90.000 km 60 Prozent, bei bis zu 100.000 km 50 Prozent und bei bis zu 160.000 km Laufleistung 40 Prozent der Materialkosten. Anfang 2011 wurde die Adam Opel GmbH nach der Umwandlung im Jahr 2005 wieder in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. | Warum kappieren es die Fahranfänger nicht? - Tuesday, 8. March 2011 Witchcraft schrieb:
Als ich mit 18 meinen Lappen bekam bin ich mit einem Fort Escort (50PS) von Hamburg über Amsterdam, über Belgien und Nordfrankreich bis Paris (bei Nacht) und dann nach Straßburg nach München gefahren.
Man kann sich überschätzen. Muss man aber nicht.
Und wenn Deine "gute" Freundin Dich nicht mehr sehen will, war sie auch keine "gute" Freundin.
word!
klingt nach ner typischen "ich bin ja so erwachsen" - frau.
macht stress wo keiner is.
weil se ja so erwachsen is muss durch diese unhaltbaren vermutungen eure "freundschaft" ja aufs übelste kapputt sein...
die frauen die ich kenn hätten gesagt: " wenn du meinst. "
und wären trotzdem gefahren.
und hätten nich so reagiert...  |
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Saturday, 23. October 2010
 | Sunday, 27. July 2008
 | Saturday, 22. January 2005
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Download Flash Player to see this video. Sunday, 18. February 2007 The new Type-R at the Paris Motor Show | Download Flash Player to see this video. Monday, 3. January 2005 Nippon-Power-Team - mone, mgutt & fuchs Sylvester in Paris |
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